faq-fur-unternehmen

FAQ

für Unternehmen

Fragen & Antworten

Generelle Fragen zur Zusammenarbeit

Welche Dienstleistungen bietet E-Mibo GmbH an?
E-Mibo GmbH ist im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung mit Option auf Übernahme und der Direktvermittlung tätig.

Hat E-Mibo GmbH eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Gewiss, seit dem Beginn des Jahres 2024 verfügt die E-Mibo GmbH über die dauerhafte Befugnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Unsere tiefgehende Sorge gilt dem arbeits- und sozialrechtlichen Wohlergehen unserer überbetrieblichen Mitarbeiter. In diesem Sinne befolgen wir konsequent das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches nicht nur gewerberechtliche Richtlinien umfasst, sondern ebenso zivilrechtliche, strafrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Bestimmungen einschließt.

Welche Vorteile bringt uns die Personalsuche über E-Mibo GmbH?
Durch die Nutzung unserer Personalsuche können Sie Ihren Bedarf an Fachkräften kurzfristig decken, ohne sich auf einen zeitaufwendigen und kostspieligen Rekrutierungsprozess einlassen zu müssen. Sowohl in der Arbeitnehmerüberlassung als auch in der Direktvermittlung ermöglichen wir dies. In diesem Zusammenhang übernehmen wir verschiedene Aufgaben, darunter erste Vorstellungsgespräche und die Schaltung von Stellenanzeigen. Unsere Mitarbeiter, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus und passen sich schnell an wechselnde Abläufe und neue Strukturen an. Selbst nach einer erfolgreichen Vermittlung bleiben wir Ihr zuverlässiger Partner.

Ab wann zahlen wir für Ihre Leistungen?
Im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung entstehen Kosten für Ihr Unternehmen erst mit dem tatsächlichen Arbeitsbeginn unseres Mitarbeiters. Bei der Direktvermittlung berechnen wir Provisionen ausschließlich im Erfolgsfall, das heißt, wenn Ihr zukünftiger Mitarbeiter den Arbeitsvertrag bei Ihnen unterzeichnet hat.

Was bedeutet Equal Pay für uns als Kunden?
Das Konzept der Lohngleichheit, bekannt als Equal Pay, findet im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Anwendung. Es tritt in Kraft, sobald ein überbetrieblicher Arbeitnehmer neun Monate lang ununterbrochen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Ihrem Unternehmen tätig ist. Nach diesem Zeitraum erhalten überbetriebliche Arbeitnehmer das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Dabei profitieren Sie weiterhin von der qualitativ hochwertigen Arbeitsleistung des Mitarbeiters der E-Mibo GmbH und können die Vorzüge der individuellen Kundenbetreuung durch Ihren persönlichen Personalberater genießen.

Fragen zum Vermittlungsprozess

Wie groß ist das Bewerber-Netzwerk von E-Mibo GmbH?
Durchschnittlich umfasst unser Netzwerk 500 qualifizierte Bewerber, die im Hamburger Raum nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen.

Kennen Sie alle Bewerber persönlich?
Ja, jeder Bewerber hat sich bei uns zunächst schriftlich mit allen relevanten Unterlagen beworben und vorgestellt. Wenn es aus verschiedenen Gründen mal nicht persönlich im Büro passt, finden unsere Vorstellungsgespräche im ersten Schritt als Video-Interviews statt. Indem wir alle Bewerber ausführlich kennenlernen, stellen wir sicher, dass deren fachliche und soziale Kompetenzen unseren und damit auch Ihren Anforderungen entsprechen.

Wie schnell reagiert E-Mibo GmbH auf meine Anfrage?
Ob für Ihre Anfrage im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen der Direktvermittlung – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen mit einer verbindlichen Aussage zu Ihrer Personalanfrage.

Wie zeitnah stellen Sie mir potenzielle Kandidaten vor?
Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung darüber, wie viele Bewerber in unserem Netzwerk auf Ihre Anforderungen zutreffen und wann Sie mit den ersten Empfehlungen rechnen können. Häufig können wir Ihnen sogar bereits innerhalb dieses Zeitraums Kandidatenprofile zukommen lassen, die nicht nur den Lebenslauf, sondern auch eine detaillierte Persönlichkeitsanalyse einschließen.

Wie aktuell sind die Daten im Bewerber-Netzwerk?
Durch fortlaufenden Austausch mit den Bewerbern aktualisiert sich unser Netzwerk täglich. Um die Qualität sicherzustellen, überprüfen unsere Berater zudem in regelmäßigen Abständen, ob die Kandidaten weiterhin auf Jobsuche sind und ob sie in der Zwischenzeit ihre Qualifikationen erweitert haben.

Lernen wir potenzielle Mitarbeiter vorab persönlich kennen?
Selbstverständlich! Wir präsentieren Ihnen Kandidaten, die optimal zu Ihren Anforderungen passen, und empfehlen stets, ein persönliches Gespräch zu führen. Sie entscheiden, wen Sie kennenlernen möchten und wer schließlich Ihr Unternehmen unterstützt. Denn für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern ist nicht nur die fachliche Qualifikation entscheidend, sondern auch die zwischenmenschliche Ebene.

Wie stellen Sie sicher, dass die Bewerber zu unseren Anforderungen passen?
In unseren persönlichen Interviews überprüfen wir angegebene Qualifikationen und stellen gezielte Fragen zu vorherigen Tätigkeiten. Der Auswahlprozess ermöglicht es uns, verschiedene Parameter, Anforderungen und Kenntnisse miteinander abzugleichen. Selbst Fahr- und Arbeitszeiten werden dabei berücksichtigt, um maximale Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Wir präsentieren Ihnen ausschließlich Kandidaten, die optimal zu Ihrer offenen Stelle passen.

 

Fragen zum Vertrag

Welches Vertragsverhältnis gehe ich ein, wenn mich ein Mitarbeiter zeitlich befristet unterstützt?
Unsere Mitarbeiter sind fest bei der E-Mibo GmbH angestellt, wodurch sämtliche Arbeitgeberpflichten in unserem Verantwortungsbereich liegen. Wir überlassen Ihnen unsere Mitarbeiter im Rahmen eines zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags. Es besteht keine direkte vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und unserem Mitarbeiter aus der Zeitarbeit.

Welche Rechte habe ich ggü. Mitarbeitern von E-Mibo GmbH, die mein Unternehmen unterstützen?
Sie haben ein Weisungsrecht. Bei Ihnen eingesetzten Mitarbeiter halten sich an Ihre Anweisungen.

Werden Mitarbeiter von E-Mibo GmbH nach Tarifrecht bezahlt?
Da wir Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) sind, unterliegen wir dem aktuellen Tarifvertrag. Für uns steht eine faire und seriöse Bezahlung in der Zeitarbeit im Zeichen von Verantwortung und Wertschätzung.

Sind Ihre Mitarbeiter kranken-, renten- und arbeitslosenversichert?
Unsere Mitarbeiter sind in den Bereichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung angemeldet, und die entsprechenden Beiträge werden von uns abgeführt. Wir halten uns selbstverständlich an arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, darunter die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, den Urlaubsanspruch, Arbeitsschutzbestimmungen, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen.

Erhalten Zeitarbeitnehmer auch Gehalt, wenn sie nicht im Einsatz sind?
Selbstverständlich zahlen wir auch dann das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt in voller Höhe.

 

Fragen zum Einsatz

Kann ich Mitarbeiter aus der Zeitarbeit kürzer/länger als geplant einsetzen?
Wir passen uns vollständig Ihren Bedürfnissen an und reagieren flexibel auf sich ändernde Anforderungen. Zu beachten sind lediglich die Abmeldefristen unserer Mitarbeiter sowie die gemäß der AÜG-Reform (01.04.2017) festgelegte Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.

Ich möchte den mir überlassenen Mitarbeiter fest einstellen. Wie kann ich ihn übernehmen?
Es erfüllt uns mit Freude, wenn Sie unseren Mitarbeiter weiterhin in Ihrem Team behalten möchten! Dies zeugt von seinen Qualitäten und unterstreicht erneut, dass wir erfolgreich Unternehmen und Menschen passgenau zusammengeführt haben. Sollten Sie sich mit unserem Mitarbeiter auf ein festes Arbeitsverhältnis einigen, haben Sie die Möglichkeit, ihn unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsfrist gegenüber der E-Mibo GmbH einzustellen. Die entsprechenden Provisionsberechnungen sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.